COVID-Abstrichuntersuchungen...


... in welchen Fällen wir diese durchführen

Wir führen Corona-Abstrichuntersuchungen nur bei Patienten durch, bei denen aufgrund von Symptomen eine Covid-Infektion ausgeschlossen werden muss oder nachgewiesen werden soll. Die Kosten werden hier von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.



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